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Verordnung zur Änderung der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen

Veröffentlichungsdatum:10.07.1996 Inkrafttreten01.08.1995
Fundstelle Brem.GBl. 1996, S. 188
Gliederungsnummer:221-i-3a
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Änderung der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 25. Juni 1996 (Brem.GBl. 1996, S. 188)"

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juris-Abkürzung: LehrAStPr2OÄndV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 221-i-3a
juris-Abkürzung:LehrAStPr2OÄndV BR
Ausfertigungsdatum:25.06.1996
Gültig ab:01.08.1995
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1996, 188
Gliederungs-Nr:221-i-3a
Verordnung zur Änderung der Ordnung der
Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen
Vom 25. Juni 1996
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 7 Abs. 3 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes vom 2. Juli 1974 (Brem.GBl. S. 279 - 221-i-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 18. September 1990 (Brem.GBl. S. 297) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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Artikel 1

[Änderungsanweisungen zur Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen vom 27. Februar 1978 (Brem.GBl. S. 81 - 221-i-3), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Mai 1993 (Brem.GBl. S. 137, 160).]

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Artikel 2

(1) Diese Verordnung gilt für alle Referendare, die nach dem 31. Juli 1995 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind.

(2) Für Referendare mit einem Zeugnis der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I, Schwerpunkt Primarstufe (mit Sekundarstufe I) oder für die Primarstufe und die Sekundarstufe I, Schwerpunkt Sekundarstufe I (mit Primarstufe) gilt diese Verordnung auch bei Eintritt in den Vorbereitungsdienst vor dem 1. August 1995.

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Artikel 3

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 1995 in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 25. Juni 1996

Der Senat

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