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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden im Namensänderungsrecht

Veröffentlichungsdatum:18.09.2003 Inkrafttreten01.11.2003
Fundstelle Brem.GBl. 2003, S. 360
Gliederungsnummer:211-a-7
Zitiervorschlag: "Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden im Namensänderungsrecht vom 31. Juli 2003 (Brem.GBl. 2003, S. 360)"

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juris-Abkürzung: NamÄndZustBehBestVÄndV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 211-a-7
juris-Abkürzung:NamÄndZustBehBestVÄndV BR
Ausfertigungsdatum:31.07.2003
Gültig ab:01.11.2003
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2003, 360
Gliederungs-Nr:211-a-7
Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Bestimmung der zuständigen Behörden im Namensänderungsrecht
Vom 31. Juli 2003
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund des § 13a Satz 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) geändert worden ist, und des Artikels I § 2 Abs. 3 Satz 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 3. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen im Namensänderungsrecht vom 11. September 2001 (Brem.GBl. S. 315) wird verordnet:

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Artikel 1

[Änderungsanweisung zu § 1 der Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden im Namensänderungsrecht vom 20. November 2001 (Brem.GBl. S. 370).]

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Artikel 2

Für Verfahren, für die am 1. November 2003 ein Rechtsbehelf anhängig ist, bleibt die Zuständigkeit nach den bis zum 31. Oktober 2003 geltenden Vorschriften unberührt.

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Artikel 3

Diese Verordnung tritt am 1. November 2003 in Kraft.

Bremen, den 31. Juli 2003

Der Senator für Inneres und Sport

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