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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Finanzverwaltung auf bestimmte Finanzämter (Annahmestellen Zuständigkeitsverordnung)

Annahmestellen Zuständigkeitsverordnung

Veröffentlichungsdatum:01.07.1997 Inkrafttreten25.07.1997
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 25.07.1997 bis 31.07.2004Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1997, S. 244
Gliederungsnummer:60-l-10

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juris-Abkürzung: FinVwAufgÜV BR 1997
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-l-10
juris-Abkürzung:FinVwAufgÜV BR 1997
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:60-l-10
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Finanzverwaltung auf bestimmte Finanzämter
(Annahmestellen Zuständigkeitsverordnung)
Vom 1. Juli 1997
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 25.07.1997 bis 31.07.2004

V aufgeh. durch § 5 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung vom 31. Juli 2004 (Brem.GBl. S. 446)

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Aufgrund des § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Senators für Finanzen zur Regelung zentraler Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung vom 19. April 1983 (Brem.GBl. S. 275), wird verordnet:

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§ 1

Von den örtlich zuständigen Finanzämtern Bremen-Mitte und Bremen-West wird die Zuständigkeit für die Annahme von Steuererklärungen und für die Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen insoweit auf die Zentrale Annahmestelle des Finanzamts Bremen-Ost übertragen, als Steuerpflichtige diese Stelle unmittelbar aufsuchen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 1. Juli 1997
Der Senator
für Finanzen

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