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Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Steuerfahndung auf das Finanzamt Bremen-Ost (Steuerfahndungszuständigkeitsverordnung)

Steuerfahndungszuständigkeitsverordnung

Veröffentlichungsdatum:17.12.1986 Inkrafttreten01.01.1987
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1987 bis 31.07.2004Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1986, S. 318
Gliederungsnummer:60-l-5

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juris-Abkürzung: StFahndZustV BR 1987
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-l-5
juris-Abkürzung:StFahndZustV BR 1987
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:60-l-5
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Steuerfahndung auf das Finanzamt Bremen-Ost
(Steuerfahndungszuständigkeitsverordnung)
Vom 17. Dezember 1986
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.1987 bis 31.07.2004

V aufgeh. durch § 5 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung vom 31. Juli 2004 (Brem.GBl. S. 446)

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Aufgrund des § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426), zuletzt geändert durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2436), in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Senators für Finanzen zur Regelung zentraler Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung vom 19. April 1983 (Brem.GBl. S. 275 - 60-l-1), wird verordnet:

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§ 1

Die gesetzlichen Aufgaben der Steuerfahndung für die Bezirke der Finanzämter Bremen-Mitte, Bremen-Ost, Bremen-West und Bremen-Nord werden auf das Finanzamt Bremen-Ost übertragen.

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§ 2

Die gesetzlichen Aufgaben der Steuerfahndung für den Bezirk des Finanzamts Bremerhaven obliegen diesem Finanzamt.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1987 in Kraft.

Bremen, den 17. Dezember 1986
Der Senator für Finanzen

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