Dieser Vertrag regelt gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 BremKrhG das Verfahren zur Fortschreibung des Krankenhausplans in der Freien Hansestadt Bremen auf der Grundlage des Bremischen Krankenhausgesetzes vom 01.06.2011. Die an diesemVertrag Beteiligten sind die Landesverbände der Krankenkassen, derLandesausschuss der privaten Krankenversicherung, die Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen e.V. (HBKG), und die für Krankenhausplanung und -förderung zuständige Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherechutz.