Vorerst keine Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes mehr im Gesundheitsamt Bremerhaven
Vorerst keine Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes mehr im Gesundheitsamt Bremerhaven
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes in die Bewältigung der Corona-Pandemie finden ab sofort und bis auf weiteres im Gesundheitsamt Bremerhaven keine Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mehr statt.