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Vorkaufsortsgesetz „Hachez-Quartier Westerstraße“

Veröffentlichungsdatum:09.10.2019 Inkrafttreten10.10.2019
Fundstelle Brem.ABl. 2019, S. 1198
Zitiervorschlag: "Vorkaufsortsgesetz „Hachez-Quartier Westerstraße“ vom 1. Oktober 2019 (Brem.ABl. 2019, S. 1198)"

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juris-Abkürzung: HachezQWStrVorkOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HachezQWStrVorkOG BR
Ausfertigungsdatum:01.10.2019
Gültig ab:10.10.2019
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2019, 1198
Gliederungs-Nr:-
Vorkaufsortsgesetz „Hachez-Quartier Westerstraße“
Vom 1. Oktober 2019
Zum 30.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft aufgrund des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschlossene Ortsgesetz:

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§ 1
Anwendungsbereich

Dieses Ortsgesetz gilt für ein Gebiet zwischen den Straßen Süderstraße, Westerstraße, Kleine Johannisstraße und Große Annenstraße im Ortsteil Bremer Neustadt und umfasst die Gemarkung VL N III Flurstücke 638/4, 638/6, 639/2, 367/1, 367/3, 374/2, 383/6 sowie VL N III, Flurstücke 330/2, 335, 337/1, 342/1, 347/1, 352. Das Gebiet ist in einem Lageplan im Maßstab 1: 1 000 in Anlage 1 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Ortsgesetzes. Eine Ausfertigung des Lageplans liegt bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur kostenfreien Einsichtnahme aus.

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§ 2
Vorkaufsrecht

(1) Der Stadtgemeinde Bremen steht für die in § 1 bezeichneten Grundstücke ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches zu.

(2) Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadtgemeinde den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

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§ 3
Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 1. Oktober 2019

Der Senat

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Anlage:

Anlage 1: Lageplan

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