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Vorkaufsortsgesetz „Immobilie Karstadt“

Veröffentlichungsdatum:06.04.2021 Inkrafttreten07.04.2021
Fundstelle Brem.ABl. 2021, S. 209
Zitiervorschlag: "Vorkaufsortsgesetz „Immobilie Karstadt“ vom 4. März 2021 (Brem.ABl. 2021, S. 209)"

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juris-Abkürzung: KarstadtImmVorkOG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:KarstadtImmVorkOG BR
Ausfertigungsdatum:04.03.2021
Gültig ab:07.04.2021
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2021, 209
Gliederungs-Nr:-
Vorkaufsortsgesetz „Immobilie Karstadt“
Vom 4. März 2021
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:

§ 1
Anwendungsbereich

Dieses Ortsgesetz gilt für die in der Anlage 2 im Übersichtsplan innerhalb der Grenze der Fläche „Immobilie Karstadt“ dargestellten und in der Anlage 3 aufgelisteten Grundstücke in der Gemarkung Bremerhaven des Stadtteils Mitte. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Ortsgesetzes.

§ 2
Vorkaufsrecht

(1) Der Stadt Bremerhaven steht für die in § 1 bezeichneten Grundstücke ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch zu.

(2) Der/die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadt den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

§ 3
Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremerhaven, den 18. März 2021

Magistrat
der Stadt Bremerhaven

Grantz
Oberbürgermeister

Anlage 2

Übersichtsplan für den Bereich der Fläche „Immobilie Karstadt“

Link auf Abbildung

Anlage 3

Auflistung der betroffenen Grundstücke der „Immobilie Karstadt“

Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Amtliche Fläche (m2)

1

Bremerhaven

7

10/3

1.932 m2

2

Bremerhaven

7

10/4

4.236 m2

3

Bremerhaven

7

172/3

14 m2

4

Bremerhaven

42

45

3.747 m2

5

Bremerhaven

42

44/1

79 m2

6

Bremerhaven

42

39/1

38 m2


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