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Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft aufgrund des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) beschlossene Ortsgesetz:
Dieses Ortsgesetz gilt für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen zwischen den Straßen Hemelinger Bahnhofsstraße, Zum Sebaldsbrücker Bahnhof, Hastedter Heerstraße, der Bahnstrecke Bremen-Bassum sowie der Brauerstraße und umfasst die Gemarkung VR 76 Flur 76, Flurstücke 14/2, 14/3, 15/3, 16/1, 17, 20/2, 20/3, 21, 22/1, 22/2, 41/7, 41/8, 41/9, 41/10, sowie die Gemarkung VR 235 Flur 235, Flurstücke 2/2, 2/9, 2/10, 6/1,6/2, 23/1, 35/1, 35/2, 36, 38/1, 38/2, 39/1,42, 45, 50/1. Das Gebiet ist in einem Lageplan im Maßstab 1: 2 000 in Anlage 1 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Ortsgesetzes. Eine Ausfertigung des Lageplans liegt bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur kostenfreien Einsichtnahme aus.
(1) Der Stadtgemeinde Bremen steht für die in § 1 bezeichneten Grundstücke ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches zu.
(2) Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadtgemeinde den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
Anlage 1: Lageplan
Zu § 1 des Vorkaufsortsgesetzes „Könecke - Coca-Cola, Hemelingen“ Lageplan