Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Zeichnungsrichtlinie des Eigenbetriebs Performa Nord

Zeichnungsrichtlinie des Eigenbetriebs Performa Nord

Veröffentlichungsdatum:18.11.2022 Inkrafttreten19.11.2022
Fundstelle Brem.ABl. 2022, S. 987
Bezug (Rechtsnorm)BremSVG § 6
Zitiervorschlag: "Zeichnungsrichtlinie des Eigenbetriebs Performa Nord (Brem.ABl. 2022, S. 987)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:23.09.2022
Fassung vom:23.09.2022
Gültig ab:19.11.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 6 BremSVG
Fundstelle:Brem.ABl. 2022, 987
Zeichnungsrichtlinie des Eigenbetriebs Performa Nord

Zeichnungsrichtlinie des Eigenbetriebs Performa Nord

Vorbemerkung

Gemäß § 6 Absatz 2 Bremisches Gesetz für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) ist die Vertretung der Betriebsleitung durch eine Zeichnungsrichtlinie zu regeln. Diese ist nach § 6 Absatz 3 BremSVG im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Bremen, den 23. September 2022

Der Senator für Finanzen

Zeichnungsrichtlinie Performa Nord – Eigenbetrieb des Landes Bremen
- Eigenbetrieb des Landes Bremen -
gemäß § 6 Absatz 2 BremSVG

1.
Übertragung der Vertretungsmacht auf die stellvertretende Geschäftsführerin Frau Marie-Jo Fasse zusammen mit einer der in den folgenden Ziffern genannten Personen.
2.
Übertragung der Vertretungsmacht auf die Leitungen von Geschäftsbereichen Herrn Jens-Uwe Nindel (A), Herrn Thomas Elsner (B), Herrn Dr. Peer Koch (P), Herrn Dr. Jan Neumann (F1), Herrn Reinhard Gronau (F2) und Frau Brigit Sprecher (F3) jeweils für sich, zusammen mit
a)
der Leitung des Personalreferats, Herrn Martin Albert (Z3), oder
b)
der Leitung des Rechnungswesens, Frau Susanne Utikal (Z2), oder
c)
der Leitung eines anderen Geschäftsbereiches.

Die Vertretungsmacht zu Nummer 1 gilt uneingeschränkt für den Fall der Abwesenheit oder Verhinderung der Geschäftsleitung.

Die Vertretungsmacht zu Nummer 2 gilt jeweils in der Reihenfolge der jeweiligen Aufzählung eingeschränkt während in der Regel unvorhersehbarer Abwesenheiten der Geschäftsleitung und der stellvertretenden Geschäftsführerin nur für zwingend in diesem Zeitraum zu zeichnende Vorgänge und für unaufschiebbare Entscheidungen. Die getroffenen Entscheidungen und das Vertretungserfordernis sind von den jeweils Handelnden zu dokumentieren.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.