|
|
Aufgrund des § 10 Abs. 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221) verordnet der Magistrat:
In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen abweichend von § 3 Abs. 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
im Stadtteil Mitte
am 28. Juni, 20. September und 8 November 2009
jeweils von 13 bis 18 Uhr,
im Stadtteil Geestemünde
am 5. Juli und 27. September 2009
jeweils von 12 bis 17 Uhr,
im Stadtteil Wulsdorf
am 4. Oktober 2009
von 12 bis 17 Uhr,
im Stadtteil Lehe
am 30. August 2009
von 12 bis 17 Uhr.
Die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage, des § 13 des Bremischen Ladenschlussgesetzes/des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes bleiben unberührt.