Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 08.09.2011 bis 31.12.2011
§ 1
In der Stadtgemeinde Bremerhaven dürfen Verkaufsstellen zusätzlich zu den durch Verordnung vom 13. April 2011 (Brem.GBl. S. 324) genannten Sonntagen auch am 25. September 2011 abweichend von § 3 Absatz 1 des Bremischen Ladenschlussgesetzes im Stadtteil Geestemünde von 12 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.
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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 20. Juli 2011
Magistrat der Stadt Bremerhaven
gez. Grantz Oberbürgermeister
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