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Methodische Anmerkungen zur Bedarfsermittlung

Anlage 2 zum Krankenhausrahmenplan des Landes Bremen, 2018-2021

Kurzbeschreibung

Gemäß § 4 Abs. 2 BremKrhG beinhaltet der so genannte Krankenhausrahmenplan eine Analyse des zukünftig zu versorgenden Bedarfes an voll- und teilstationären Krankenhausleistungen im Lande Bremen. Aufgrund der Oberzentrumsfunktion der Krankenhäuser in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erstreckt sich der zu versorgende Bedarf nicht nur auf die heimische Wohnbevölkerung, sondern zu einem großen Teil auch auf die Bevölkerung im niedersächsischen Umland. Die Bedarfsermittlung sieht eine Verknüpfung von alters- und geschlechtsspezifischen Inanspruchnahmeraten (jeweils separat für jedes Fachgebiet) mit der zukünftig zu erwartenden Bevölkerung vor. Die Bedarfsermittlung erfolgt dabei „verursachergerecht“, d. h. getrennt für die (zukünftige) Bevölkerung im Lande Bremen (Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven) sowie das niedersächsische Umland. Der vorliegende Bericht der AG Daten und Demographie des Landeskrankenhausplanungsausschusses beschreibt das methodische Vorgehen der Bedarfsermittlung. Ziel ist es, die Abschätzung des zukünftigen Behandlungsbedarfes als Basis der Krankenhausplanung in ihren Grundzügen transparent darzulegen und damit nachvollziehbar zu machen.

Ressort
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
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