Seit dem 17. September 2022 sind die Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Informationen zu Patientinnen und Patienten mit Corona-Infektion über ein einheitliches Meldesystem an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Daraus ergeben sich Neuerungen für die in Bremen berichteten Messwerte der Corona-Lage. Die bislang selbst berechnete Hospitalisierungsinzidenz wird nicht mehr berichtet werden können.