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OB Grantz zum Bundesverfassungsgerichts-Urteil: "Außenweservertiefung unverzichtbar für den Hafenstandort Bremerhaven"

Die geplante Vertiefung der Außenweser als bisheriger Teil der Weseranpassung für die Berufsschifffahrt muss vom Gesamtplanverfahren abgetrennt und gesondert vorangebracht werden. Das fordert Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) nach dem gestern (12. September 2016) erfolgten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Weservertiefung. Gegen die Planungen der Länder Bremen und Niedersachsen hatte die Naturschutzorganisation BUND geklagt. Das Gericht hatte moniert, dass die drei Planungsschritte der Vertiefung von Außenweser, der Strecke von Bremerhaven bis Brake und von Brake bis Bremen in einem einzigen Planfeststellungsverfahren zusammengefasst wurden und die Planung für rechtswidrig erklärt.

Ressort
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verantwortliche Stelle
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