Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Obergrenze für Pflegeheime: Maximal 80 Plätze und Einzelzimmer in Neubauten

Obergrenze für Pflegeheime: Maximal 80 Plätze und Einzelzimmer in Neubauten

Senatorin Stahmann legt neue Bauverordnung vor / Barrierefreiheit ab 2031

Kurzbeschreibung

Einrichtungen der Altenpflege sollen in Bremen künftig nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit Einzelzimmern gebaut werden dürfen. Das sieht die neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BreWoBeG) vor, die Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Dienstag, 16. November 2021) dem Senat vorgelegt hat.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.