Einrichtungen der Altenpflege sollen in Bremen künftig nur noch mit maximal 80 Plätzen und ausschließlich mit Einzelzimmern gebaut werden dürfen. Das sieht die neue Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz (BreWoBeG) vor, die Sozialsenatorin Anja Stahmann heute (Dienstag, 16. November 2021) dem Senat vorgelegt hat.