OVG erklärt erstinstanzlichen Beschluss in Sachen Bürger in Wut für wirkungslos
OVG erklärt erstinstanzlichen Beschluss in Sachen Bürger in Wut für wirkungslos
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 15. März 2022 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 26.11.2021 für wirkungslos erklärt.