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Patientendaten-Schutz-Gesetz: Ohne Nachbesserungen beim Datenschutz für die Versicherten europarechtswidrig!

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – 01.09.2020

Kurzbeschreibung

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli 2020 das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) entgegen der von den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder geäußerten Kritik beschlossen. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen das nur grobgranular ausgestaltete Zugriffsmanagement, die Authentifizierung für die elektronische Patientenakte (EPA) und die Vertreterlösung für Versicherte, die nicht über ein geeignetes Endgerät verfügen.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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