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Petersberger Erklärung zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 24.11.2022

Kurzbeschreibung

Die wissenschaftliche Forschung mit Gesundheitsdaten, also mit Informationen über den Gesundheitszustand von Personen, kann dazu dienen, Erkenntnisse über die Ursachen von Krankheiten zu gewinnen, effiziente Therapien zu entwickeln und Behandlungsmöglichkeiten zu verbessern.
Damit steht sie im essentiellen Interesse der Allgemeinheit und sollte gerade bei der Verfolgung dieser Ziele bestmöglich gefördert werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die hierfür relevanten Datenkategorien von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in besonderer Weise geschützt werden und einem besonders hohen Schutzbedarf unterliegen.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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