Dargestellt wird die Zahl der Einwohner/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bremen insgesamt sowie nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit (Deutsche - Auslän-der) und Altersgruppen (19 Altersgruppen).
Zur Bevölkerung insgesamt zählen auch die gemeldeten Ausländer (einschließlich Staatenlose). Nicht zur Bevölkerung gehören Angehörige von Stationierungsstreitkräften sowie von ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Quelle ist die zwischen den Bundesländern abgestimmte Fortschreibung des Bevölkerungsstandes der amtlichen Statistik. Dabei wird der im Rahmen der Volkszählung 1987 festgestellte Bevölkerungsstand anhand der Geburten und Sterbefälle sowie der Zu- und Fortzüge jährlich fortgeschrieben. Die Verteilung der Bevölkerung unterhalb der Stadtebene (Stadtbezirke, Stadtteile, Ortsteile) ist vom Einwohnermelderegister der Stadt Bremen übernommen.
Bei der Staatsangehörigkeit wird unterschieden zwischen Deutschen und Ausländern:
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige.
Ausländer (Nichtdeutsche) sind alle Personen mit ausschließlich ausländischer oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sowie Staatenlose, die sich im betreffenden Gebiet aufhalten. Die anwesenden nichtdeutschen Flüchtlinge, die den Status eines heimatlosen Ausländers oder ausländischen Flüchtlings besitzen, zählen zu den Ausländern. Personen, die nach dem Grundgesetz (Artikel 116 Abs. 1) den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind, z. B. Vertriebene und Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit, zählen als Deutsche. Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, gelten ebenfalls als Deutsche. Bei der Zählung nicht erfasst wurden die Mitglieder ausländischer Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und deren Familienangehörige.
Das Statistische Landesamt Bremen ist Träger der amtlichen Statistik des Landes Bremen. Zentralen Aufgaben sind die Erhebung, Aufbereitung, Auswertung und Veröffentlichung der per Gesetz oder Rechtsverordnung angeordneten Statistiken. Zugleich erfüllt das Statistische Landesamt Bremen die Funktionen des kommunalstatistischen Amtes für die Stadt Bremen. Das bedeutet, dass auch für die kleinräumlichen Verwaltungs- und Planungseinheiten der Stadt Daten und Informationen aufbereitet und zugänglich gemacht werden.