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Rechnungshofbericht zum Hafentunnel ungerechtfertigt - OB Grantz: Politische Beschlüsse akzeptieren

Am heutigen Dienstag, 11. März, hat der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen einen Sonderbericht nach § 99 Landeshaushaltsordnung vorgestellt. Im Bericht wird behauptet, dass das Vorhaben Hafentunnel Cherbourger Straße aus Sicht des Rechnungshofes zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich vertretbar gewesen sei. Auch seien die im Aufrage des Magistrats erstellten Nutzen-Kosten-Analysen vom September 2009 und vom Mai 2013 mit einem ausgewiesenen positiven Nutzen-Kosten-Verhältnis methodisch nicht korrekt aufgestellt worden. "Dieses Fazit des Rechnungshofes ist nicht nachvollziehbar. Der Sonderbericht wird von der Stadt Bremerhaven vollumfänglich zurückgewiesen", stellte OB Grantz den Standpunkt Bremerhavens klar.

Ressort
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verantwortliche Stelle
Magistrat der Stadt Bremerhaven
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