Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Rechtsanspruch auf Betreuung im Kindergarten steigt auf sechs Stunden

Rechtsanspruch auf Betreuung im Kindergarten steigt auf sechs Stunden

Senatorin Stahmann: Ein gutes Signal für Familien in Bremen

Kurzbeschreibung

Im Kindergartenjahr 2014/2015 wird die Stadtgemeinde Bremen den Rechtsanspruch auf Betreuung im Kindergarten von vier auf sechs Stunden aufstocken. Einen entsprechenden Entwurf zum Aufnahmeortsgesetz (AOG) aus dem Haus von Sozialsenatorin Anja Stahmann hat die Stadtbürgerschaft heute (Dienstag, 21.01.2014) verabschiedet.

Ressort
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.