Das Bundesverfassungsgericht hat zum Planfeststellungsverfahren des vierten Bauabschnitts der Autobahn 281 Akten aus der Bremer Baubehörde angefordert. Damit geht der Rechtsstreit um den Bauabschnitt nun in die letzte Instanz. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Genehmigung zum Bau des Autobahn-Teilstückes bereits bestätigt.