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Registrierung in Restaurants, Kneipen und bei Veranstaltungen schriftlich und digital möglich
Innensenator Ulrich Mäurer: "Wer gegen Pflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 2.500 Euro rechnen"
Kurzbeschreibung
Wer im Restaurant einkehrt, im Café verabredet ist oder den Abend im Theater verbringen möchte, muss nicht nur eine Impfung oder Genesung (2G) nachweisen, sondern muss sich auch in einer Kontaktliste oder per Handy registrieren. So verlangt es die Corona-Verordnung.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle