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- Richtlinie zu § 10 Abs.1 Nr. 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 02.02.2010
Richtlinie zu § 10 Abs.1 Nr. 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter vom 02.02.2010
Anlage 4a: Richtlinie zu § 10 OBG
Kurzbeschreibung
- Allgemeines
- Abgrenzung der Zuständigkeiten nach der StVO bei stadtteilbezogenen Maßnahmen
- Stadtteilbudgets
- Stadtteilbezug
- Beteiligung der Beiräte bei Maßnahmen mit stadtteilbezogener und stadtteilübergreifender Wirkung
Verantwortliche Stelle
Ortsamt Vahr/Schwachhausen