Diese Förderrichtlinie dient der Förderung von Frauen in allen Lebensbereichen, um Gleichstellung, Chancengleichheit und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe von Frauen zu stärken. Das Amt für Jugend, Familie und Frauen setzt sich zum Ziel, strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen und deren Position in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu stärken.
Gefördert werden gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch Projekte und Angebote einen wichtigen Beitrag leisten, um die Geschlechtergerechtigkeit zu stärken und Frauen in verschiedenen Lebensbereichen zu unterstützen.
Diese Förderrichtlinie gilt für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Haushalt im Verantwortungsbereich des Amtes für Jugend, Familie und Frauen (51-96), nachfolgend Zuwendungsgeber genannt. Sie regelt das Verwaltungsverfahren und trifft Aussagen zur Förderfähigkeit von Projekten und Maßnahmen.