Bei einer Unterbrechung der Stromversorgung wegen Schulden gegenüber dem Stromlieferanten ist dem Betroffenen die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes beim Zivilgericht zumutbar, sofern er nicht von vornherein aussichtslos ist. Auch Bemühungen um einen neuen Stromliefervertrag mit einem anderen Anbieter können vom Betroffenen erwartet werden.