Der Bremer Senat hat heute (7. Mai 2013) eine Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes beschlossen, die eine Gleichstellung der islamischen Feiertage Opferfest, Ramadanfest und Aschura mit den christlichen und jüdischen Feiertagen vorsieht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben an den genannten islamischen Feiertagen grundsätzlich die Gelegenheit zur Teilnahme am Gottesdienst und Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei.