Für die Studierenden sollen auch für das Wintersemester 2020/21 aufgrund der anhaltenden Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie Nachteilsausgleichsregelungen greifen. So soll der nahtlose Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium durch eine entsprechende Fristverlängerung sichergestellt und der BAFöG-Bezug auch für insgesamt zwei zusätzliche, die allgemeine Regelstudienzeit überschreitende Semester ermöglicht werden.