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Senat regelt Nachweis-Verfahren für Ausnahmen von der Maskenpflicht

Auf ärztliche Bescheinigung wird in bestimmten Fällen verzichtet / Senatorin Stahmann wirbt für Toleranz

Kurzbeschreibung

Der Senat hat heute (11. Mai 2021) geregelt, ob und wie Menschen den Nachweis führen, wenn sie von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasebedeckung freigestellt sind. Eine entsprechende Änderung der 25. Coronaverordnung hat Sozialsenatorin Anja Stahmann in die Kabinettsrunde eingebracht.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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