Der Senat hat heute (03.06.2014) einen Entwurf zur Neuordnung des Beamtenversorgungsrechts beschlossen, der jetzt den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Richterverbänden zur Vorbereitung der Anhörung zugesandt wird. Mit dem Gesetzentwurf nimmt Bremen seine nach der Föderalismusreform neu erworbenen Gesetzgebungsbefugnisse wahr und regelt die Altersversorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten umfassend selbst.