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Verordnung über den doppelqualifizierenden Bildungsgang einer einjährigen Berufsfachschule in Verbindung mit einer Berufsausbildung und dem Abschluss der Fachhochschulreife vom 31. Juli 2000

juris-Abkürzung:BerFSchulFHSchulRV BR
Ausfertigungsdatum:31.07.2000
Gültig ab:01.08.1999
Gültig bis:31.07.2011  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2000, 339
Gliederungs-Nr:223-k-29
Verordnung über den doppelqualifizierenden Bildungsgang
einer einjährigen Berufsfachschule in Verbindung mit einer
Berufsausbildung und dem Abschluss der Fachhochschulreife
Vom 31. Juli 2000

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 19.04.2002 (Brem.GBl. S. 95)

2.

§ 28 geändert durch Artikel 1 Nr. 109 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

3.

§ 28 geändert durch Artikel 1 Abs. 84 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

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