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  • Gebührenordnung für die Staats- und Universitätsbibliothek Bremen vom 17. März 2000

Gebührenordnung für die Staats- und Universitätsbibliothek Bremen

Veröffentlichungsdatum:28.03.2000 Inkrafttreten01.06.2006
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.06.2006 bis 30.11.2006Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:§ 1 geändert, Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 07.05.2015 (Brem.GBl. S. 367)
Fundstelle Brem.GBl. 2000, S. 75
Gliederungsnummer:224-d-2

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juris-Abkürzung: St/UniBiblGebO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 224-d-2
juris-Abkürzung:St/UniBiblGebO BR
Dokumenttyp: Gebührenordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:224-d-2
Gebührenordnung für die Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
Vom 17. März 2000
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.06.2006 bis 30.11.2006
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 1 geändert, Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 07.05.2015 (Brem.GBl. S. 367)

Gemäß § 109 Abs. 5 in Verbindung mit § 109 Abs. 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) vom 20. Juli 1999 (BremGBl. S. 183) erlässt der Senator für Bildung und Wissenschaft folgende Gebührenordnung:

§ 1

(1) Bei der Benutzung der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen und ihrer Einrichtungen werden die in dem anliegenden Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren erhoben.

(2) Neben den Gebühren sind vom Benutzer zu ersetzen:

-

die entstandenen Kosten für die Ersatzbeschaffung von Werken

-

Kosten und Auslagen aufgrund anderer Rechtsvorschriften (z.B. Leihverkehrsordnung)

-

die sonstigen entstandenen Kosten.

(3) Für die Inanspruchnahme der Informationsvermittlungsstelle im größeren Umfang sowie bei Dauerauftragsrecherchen kann die Staats- und Universitätsbibliothek mit dem Benutzer besondere Gebührenregelungen treffen. Dabei sind die unter Nr. 6 des Gebührenverzeichnisses festgelegten Gebühren zu berücksichtigen.

§ 2

Bei Zahlungsverzug werden die fällig gewordenen Gebühren und Auslagen im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.

§ 3

(1) Diese Gebührenordnung tritt am 1. April 2000 in Kraft.

(2) (Aufhebungsanweisungen)

Bremen, den 17. März 2000

Der Senator für Bildung und Wissenschaft

Anlage

Gebührenverzeichnis

1.

Benutzungsgebühr

 

1.1

Benutzung der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen für 12 Monate

EUR 20,00

1.2

Für Schüler, Studenten anderer Hochschulen, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Auszubildende und Rentner für 12 Monate

EUR 10,00

1.3

Mitglieder der bremischen Hochschulen bei Entleihe für den dienstlichen Gebrauch und für Ausbildungszwecke, sowie Benutzer, die einen gültigen gebührenpflichtigen Jahresausweis der Stadtbibliothek Bremen besitzen und eine Quittung über die dort entrichtete Gebühr vorlegen, zahlen keine Gebühr. Auf Antrag können darüber hinaus Mitglieder von Instituten an den Hochschulen dem vorgenannten Personenkreis gleichgestellt werden, sofern dies in den zwischen den Hochschulen und den Instituten geschlossenen Kooperationsvereinbarungen vorgesehen ist.

 

2.

Mahngebühren, Vormerkgebühren

 

2.1

Mahngebühren bei Überschreitung der Leihfristen je Verbuchungseinheit

 

2.1.1

-

bei der ersten Mahnung

EUR 2,00

2.1.2

-

bei der zweiten Mahnung

EUR 3,00

2.1.3

-

bei der dritten Mahnung

EUR 10,00

 

Die Gebühr zu den Nrn. 2.1.1 bis 2.1.3 entsteht mit Erstellung des Mahnschreibens und wird unabhängig von dessen Zugang beim Benutzer erhoben.

 

3.

Ersatzbeschaffung bzw. Reproduktion und Wiederherstellung von Werken, Ersatz eines Verbuchungsausweises

 

3.1

Ersatzbeschaffung bzw. Reproduktion inkl. Einarbeitung pro Werk

EUR 16,00

 

(Die Gebühr wird neben der Ersatzleistung erhoben.)

 

3.2

Bearbeitungsgebühr für die Einarbeitung pro Werk, soweit keine Ersatzbeschaffungskosten zu berechnen sind

EUR 11,00

3.3

Wiederherstellung des Einbandes nach Aufwand zzgl. Materialkosten, mindestens

EUR 15,35

3.4

Ersatzausfertigung eines Verbuchungsausweises

EUR 5,00

4.

Auswärtiger Leihverkehr

 

4.1

Inanspruchnahme des auswärtigen Leihverkehrs je Bestellung

EUR 1,50

4.2

Verlust eines EDV-lesbaren Datenträgers des auswärtigen Leihverkehrs

EUR 6,00

5.

Anfertigungen von Vervielfältigungen

 

 

5.1

Vervielfältigung bei exakter Angabe der Fundstelle

 

5.1.1

Schnellkopie

DIN A 4

EUR 0,20

 

 

DIN A 3

EUR 0,40

5.1.2

Vergrößerungen auf Fotopapier

 

 

 

 

13 x 18 cm

EUR 1,50

 

 

18 x 24 cm

EUR 2,30

 

 

24 x 30 cm

EUR 5,10

 

 

30 x 40 cm

EUR 7,70

 

 

50 x 60 cm

EUR 15,30

5.1.3

Rückvergrößerung am Readerprinter (DIN A 4)

EUR 0,25

5.1.4

Mikrofilmaufnahme

EUR 0,10

5.1.5

Duplikat auf Diazofilm per mtr.

EUR 0,80

5.1.6

Duplikat von Microfiche per Stück

EUR 0,50

5.1.7

Dia Color bzw. schwarz/weiß 24 x 36 mm

EUR 1,30

 

mit Rahmung (5 x 5 cm) zzgl.

EUR 0,20

 

(Aufträge können von der SuUB aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen an eine Firma vergeben werden. Die Kosten werden an die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber weitergegeben.)

 

5.2

Vervielfältigung mit bibliographischem Aufwand

 

 

Gebühren gemäß Nr. 5.1, Zusatzgebühr für bibliographischen Aufwand je nach Umfang, mindestens jedoch

EUR 8,00

5.3

Die Kostenerstattung für die Ausführung anderer Arbeiten wird nach dem Stundensatz berechnet. Material wird gesondert in Rechnung gestellt.

 

5.4

Die Mindestgebühr gemäß Nr. 5.1 beträgt bei unbarer Zahlung

EUR 6,00

6.

Inanspruchnahme der Informationsvermittlungsstelle für wissenschaftliche Daten und Literatur

 

6.1

Für Mitglieder der bremischen Hochschulen und für Bedienstete von Behörden und Forschungseinrichtungen im Lande Bremen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, bei Inanspruchnahme für den dienstlichen Gebrauch und für Ausbildungszwecke

 

6.1.1

Online-Recherchen

 

 

Erstattung der Hostkosten zzgl. Neben- und Verwaltungskosten

EUR 10,00

 

Verwaltungskosten pro angefangene 1/4 Stunde

EUR 10,00

6.1.2

Offline-Recherchen pro angefangene 1/4 Stunde

 

6.2

Für andere Benutzer

 

6.2.1

Online-Recherchen

 

 

Erstattung der Hostkosten zzgl. Neben- und Verwaltungskosten

 

 

Verwaltungskosten pro angefangene 1/4 Stunde

EUR 15,00

6.2.2

Offline-Recherchen

 

 

pro angefangene 1/4 Stunde

EUR 15,00

7.

Erteilung von schriftlichen bibliographischen oder entsprechenden Auskünften nach Aufwand, mindestens jedoch (Einfachere Katalogauskünfte gebührenfrei)

EUR 7,65

8.

Inanspruchnahme des Literatur- und Informationslieferdienstes SUBITO oder GBV-Direkt

8.1.

Kundengruppe 1 (Schüler, Auszubildende, Studenten, Hochschulangehörige, Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen, Mitarbeiter juristischer Personen des öffentlichen Rechts)

8.1.1

Aufsatzlieferung Normaldienst (72 Stunden) elektronische Lieferung:

EUR 5,00

 

per Fax:

EUR 8,00

 

per Post:

EUR 8,00

8.1.2

Aufsatzlieferung Eildienst (24 Stunden, 1-20 Seiten der Vorlage) elektronische Lieferung:

EUR 9,70

 

per Fax:

EUR 12,25

 

per Post:

EUR 11,20

8.1.3

Zuschläge für Eildienst (mehr als 20 Seiten der Vorlage) elektronische

 

 

Lieferung:

pro Seite

EUR 0,10

 

per Fax:

pro Seite

EUR 0,25

 

per Post:

pro Seite

EUR 0,10

8.1.4

Buchlieferung Normaldienst (72 Stunden)

EUR 9,00

8.1.5

Buchlieferung Eildienst (24 Stunden)

EUR 10,00

8.2.

Kundengruppe 2 (kommerzielle Nutzer)

 

8.2.1

Aufsatzlieferung Normaldienst (72 Stunden, 1-20 Seiten der Vorlage) elektronische Lieferung:

EUR 14,00

 

per Fax:

EUR 18,00

 

per Post:

EUR 15,00

8.2.2

Aufsatzlieferung Eildienst (24 Stunden, 1-20 Seiten der Vorlage) elektronische Lieferung:

EUR 19,00

 

per Fax:

EUR 23,00

 

per Post:

EUR 20,00

8.2.3

Zuschläge (mehr als 20 Seiten der Vorlage) elektronische

 

 

Lieferung:

pro Seite

EUR 0,20

 

per Fax:

pro Seite

EUR 0,50

 

per Post:

pro Seite

EUR 0,20

8.2.3

Zuschläge (mehr als 20 Seiten der Vorlage) elektronische

 

 

Lieferung:

pro Seite

EUR 0,20

 

per Fax:

pro Seite

EUR 0,50

 

per Post:

pro Seite

EUR 0,20

 

per Post:

pro Seite

EUR 0,20

8.2.4

Buchlieferung Normaldienst (72 Stunden)

EUR 11,00

8.2.5

Buchlieferung Eildienst (24 Stunden)

EUR 12,00

8.3

Kundengruppe 3 (Privatpersonen)

 

8.3.1

Aufsatzlieferung Normaldienst (72 Stunden) elektronische Lieferung:

EUR 7,50

 

per Fax:

EUR 9,50

 

per Post:

EUR 9,50

8.3.2

Aufsatzlieferung Eildienst (24 Stunden, 1-20 Seiten der Vorlage) elektronische Lieferung:

EUR 12,00

 

per Fax:

EUR 14,50

 

per Post:

EUR 13,50

8.3.3

Zuschläge (mehr als 20 Seiten der Vorlage) elektronische

 

 

Lieferung:

pro Seite

EUR 0,20

 

per Fax:

pro Seite

EUR 0,50

 

per Post:

pro Seite

EUR 0,20

8.3.4

Buchlieferung Normaldienst (72 Stunden)

EUR 9,00

8.3.5

Buchlieferung Eildienst (24 Stunden)

EUR 10,00

8.4

Kundengruppe 4 (Bibliotheken mit Sitz im Territorium GALS: Germany, Austria, Liechtenstein, Switzerland)

8.4.1

Aufsatzlieferung Normaldienst (72 Stunden) elektronische Lieferung:

EUR 4,00

 

per Fax:

EUR 7,00

 

per Post:

EUR 7,00

8.4.2

Buchlieferung Normaldienst (72 Stunden)

EUR 9,00

8.5

Kundengruppe 8 (Bibliotheken mit Sitz im Territorium international)

8.5.1

Aufsatzlieferung Normaldienst (72 Stunden) elektronische Lieferung:

EUR 8,50

 

per Fax:

EUR 11,50

 

per Post:

EUR 11,50

8.5.2

Buchlieferung Normaldienst (72 Stunden)

EUR 14,00

9.

Anordnung des Ausschlusses von der Benutzung

EUR 7,70 - EUR 25,60

10.

Sondernutzung von Handschriften und anderen Sonderbeständen

 

10.1

Einwilligung in die Vervielfältigung

EUR 7,70 - EUR 51,10

10.2

Genehmigung der Nutzung von Reproduktionen für gewerbliche Zwecke durch Dritte

EUR 7,70 - EUR 613,55

11.

Bearbeitungsgebühr bei Ersatz von Schlössern bei Verlust eines Schlüssels zzgl. Reparatur- und Ersatzkosten

EUR 15,35

12.

Verlust einer Garderobenmarke

EUR 5,00


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