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Verordnung über die Änderung des bereits förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereichs Bremen-Niedervieland für ein „Güterverkehrszentrum“ im Bereich „Alte Ochtum/Himmelskampdamm“

Veröffentlichungsdatum:21.11.1983 Inkrafttreten22.11.1983
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 22.11.1983 bis 13.11.2001Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1983, S. 521
Gliederungsnummer:2130-m-8a

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juris-Abkürzung: NiedervStEntwBÄndV BR 1983
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2130-m-8a
juris-Abkürzung:NiedervStEntwBÄndV BR 1983
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2130-m-8a
Verordnung über die Änderung des bereits förmlich festgelegten städtebaulichen
Entwicklungsbereichs Bremen-Niedervieland für ein „Güterverkehrszentrum“
im Bereich „Alte Ochtum/Himmelskampdamm“
Vom 1. November 1983
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 22.11.1983 bis 13.11.2001

V aufgeh. durch § 1 Nr. 2 der Verordnung vom 23. Oktober 2001 (Brem.GBl. S. 363)

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Aufgrund des § 53 des Gesetzes über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz - StBauFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2318, 3617), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionen im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949), verordnet der Senat:

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§ 1

Das im Kartenausschnitt vom 30. September 1983 kenntlich gemachte Gebiet wird als Änderung des bereits förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereiches für ein „Güterverkehrszentrum“ im Gebiet Bremen-Niedervieland zwischen Stromer Landstraße, Neue Ochtum, Senator-Apelt-Straße und Der Hal- mer Weg ebenfalls als städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt. Ziel der Änderung der Entwicklungsmaßnahme ist es, mit Hilfe des StBauFG die zügige Realisierung der zwingend erforderlichen Gleisanbindung für die Gesamtmaßnahme sicherzustellen.

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§ 2

Der bereits förmlich festgelegte Entwicklungsbereich wird um folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteile erweitert:

Stadtgemeinde Bremen
Katasterbezirk: VL Grundbuchbezirk: VL 98   
Flur: 116   
FlurstückGrundbuchblatt Grundbuchblatt
58weiterer Teil134
59weiterer Teil134
60weiterer Teilohne
6187 
6287 
63 Teil87 
66 Teil 87 
67 Teil88 
68 Teil89 
Katasterbezirk: VL Grundbuchbezirk: VL 98  
Flur: 117  
FlurstückGrundbuchblattGrundbuchblatt
19weiterer Teilohne
20weiterer Teilohne
21/2weiterer Teil124
24weiterer Teil ohne
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§ 3

Der Übersichtsplan vom 30. September 1983 ist Bestandteil dieser Verordnung.

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§ 4

Der Ubersichtsplan vom 30. September 1983 ist beim Stadtplanungsamt zu kostenfreier Einsicht durch jedermann niedergelegt.

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§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 1. November 1983
Der Senat

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