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Das Urheberrecht dient nicht der Geheimhaltung!

Entschließung der 28. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 17. Juni 2014 in Hamburg

Kurzbeschreibung

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland betrachtet mit Sorge die Entwicklung, dass sich auskunftspflichtige Stellen zur Ablehnung von Anfragen auf das Urheberrecht oder andere Rechte des "Geistigen Eigentums" berufen. Das Urheberrecht darf nicht dazu eingesetzt werden, staatliche Informationen zurück zu halten.

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit
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