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Anerkennungsordnung für das einjährige Berufspraktikum für Erzieher/innen und Sozialpädagog/innen nach dem Fachschul-/Fachhochschulabschluss

Kurzbeschreibung

Nach dem Fachschul-/Fachhochschulabschluss absolvieren Erzieher/innen und Sozialpädagog/innen zur Zeit ein einjähriges Berufspraktikum ("Anerkennungsjahr"), bevor sie die staatliche Anerkennung für ihren Beruf erhalten. Der bremische öffentliche Dienst stellt für diesen Personenkreis Praktikumsplätze überwiegend in Kindertagesstätten und Schulen zur Verfügung. Dabei beginnen Erzieher/innen ihr Praktikum in der Regel zum 1. September, Sozialpädagog/innen zum 1. April des jeweiligen Jahres, jeweils mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Aus- und Fortbildungszentrum für den bremischen öffentlichen Dienst
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