"‘Nein heißt Nein‘ wird Gesetz – dieser Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht war überfällig und ich freue mich sehr, dass der Bundestag heute den Weg dafür freigemacht hat", begrüßt die stellvertretende Landesfrauenbeauftragte Bärbel Reimann den heutigen Bundestagsbeschluss zum Sexualstrafrecht, nach dem bereits strafbar ist, wenn sich der Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt.