Laut dem Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Senatorin für Kinder und Bildung die richtigen rechtlichen Grundlagen für die Freihaltung von Schulplätzen für Geflüchtete in der 5. Jahrgangsstufe geschaffen. Die rechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichtes teilt das OVG nicht. Das ist ein Erfolg für die Behörde.