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Amt für Straßen und Verkehr bleibt vom 27. bis zum 30.Dezember geschlossen
Anträge können zwischen den Feiertagen gestellt werden
Kurzbeschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr ist zwischen den Feiertagen, von Dienstag, 27. Dezember bis Freitag, 30. Dezember, geschlossen. Davon betroffen ist auch das Bürgerbüro im Amt für Straßen und Verkehr.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle