Das Amt des Schöffen ist ein besonderes Ehrenamt. Nach dem Grundgesetz üben Schöffinnen und Schöffen als Laienrichterinnen und Laienrichter die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus. Als Vermittler zwischen Bevölkerung und Justiz geben sie den Urteilen "im Namen des Volkes" eine besondere Bedeutung.