Behinderte und schwerbehinderte Menschen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, zum Beispiel Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen. Die Nachteilsausgleiche sind abhängig vom Merkzeichen und vom Grad der Behinderung.