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Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2017

Veröffentlichungsdatum:30.03.2017 Inkrafttreten31.03.2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.03.2017 bis 31.12.2017Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2017, S. 144
Gliederungsnummer:7102-a-5

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juris-Abkürzung: VkStBRV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7102-a-5
juris-Abkürzung:VkStBRV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:7102-a-5
Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an
Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2017
Vom 28. März 2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.03.2017 bis 31.12.2017

durch Zeitablauf erledigt

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Aufgrund des § 10 Absatz 1 und 2 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 - 8050-a-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 28. Februar 2012 (Brem.GBl. S. 95) geändert worden ist, verordnet der Senat:

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§ 1
Öffnungstage

Verkaufsstellen dürfen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kundinnen und Kunden an Sonntagen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr in den einzelnen Stadtbezirken wie folgt geöffnet sein:

1.

am 9. April 2017

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

2.

am 7. Mai 2017

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

im Ortsteil Osterholz,

3.

am 18. Juni 2017

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld,

4.

am 2. Juli 2017

a)

im Ortsteil Kirchhuchting,

b)

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

5.

am 6. August 2017

im Stadtteil Gröpelingen, den Ortsteilen Industriehäfen und Überseestadt und der Straße Auf den Delben,

6.

am 1. Oktober 2017

a)

im Ortsteil Vegesack und der Straße Zum alten Speicher (Haven Höövt),

b)

im Ortsteil Osterholz,

c)

Im Stadtteil Findorff,

7.

am 8. Oktober 2017

in den Straßen Borgwardstraße, Bergfeldstraße, Fritz-Thiele-Straße, Ernst-Buchholz-Straße und Steinsetzerstraße,

8.

am 29. Oktober 2017

in den Ortsteilen Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und dem Stadtteil Findorff,

9.

am 5. November 2017

a)

im Stadtteil Gröpelingen und dem Ortsteil Industriehäfen,

b)

in der Straße Berliner Freiheit (Einkaufszentrum),

c)

im Ortsteil Kirchhuchting.


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§ 2
Grundlage

Grundlage für die in § 1 genannten Benennungen der Stadtteile und Ortsteile ist die Anlage der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 24. April 2013 (Brem.GBl. S. 115) geändert worden ist.

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§ 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 28. März 2017

Der Senat

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