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Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (VergabeVO Stiftung) vom 5. Oktober 2010

Amtliche Abkürzung:VergabeVO Stiftung
Ausfertigungsdatum:05.10.2010
Gültig ab:01.12.2010
Gültig bis:02.12.2019  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2010, 553
Gliederungs-Nr:221-h-8
Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen
durch die Stiftung für Hochschulzulassung
(VergabeVO Stiftung)
vom 5. Oktober 2010

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 3 und 18 geändert durch Verordnung vom 30.03.2011 (Brem.GBl. S. 248)1)

2.

§§ 3, 11, 19 und 21 geändert, § 22a eingefügt durch Verordnung vom 20.03.2012 (Brem.GBl. S. 161)

3.

§§ 3, 18, 19 und Anlage 2 geändert durch Verordnung vom 30.05.2013 (Brem.GBl. S. 250)2)

4.

Anlagen 2 und 3 geändert durch Verordnung vom 10.03.2014 (Brem.GBl. S. 231)3)

5.

§§ 10, 19 und 21 geändert durch Verordnung vom 25.03.2015 (Brem.GBl. S. 152)4)

6.

§§ 3 und 10 geändert durch Verordnung vom 28.03.2017 (Brem.GBl. S. 152)5)

Fußnoten

1)

Entsprechend Artikel 2 Satz 2 der Verordnung gilt sie erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2011/2012

2)

Entsprechend Artikel 2 Satz 2 der Verordnung gilt sie erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2013/2014

3)

Entsprechend Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung gilt sie erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2014/2015

4)

Entsprechend Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung gilt sie erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2015/2016

5)

Entsprechend Artikel 2 Satz 2 der Verordnung gilt sie erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2017/18

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