[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 2 und 3 der Prüfungsordnung vom 25. Juni 2019 (Brem.ABl. S. 965) gilt folgende Regelung: ,,(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang European Finance and Accounting (Fachspezifischer Teil) vom 2. Februar 2012 (Brem.ABl. S. 164), die zuletzt durch Ordnung vom 16. Februar 2017 (Brem.ABl. S. 240, 429) geändert wurde, außer Kraft. Die Bestimmungen des Absatzes 3 bleiben unberührt. (3) Studierende, die das Studium vor dem 1. September 2019 aufgenommen und sich bereits zu den Modulen 1.1 und 2.1 angemeldet, die vorgesehenen Prüfungen jedoch im ersten oder zweiten Versuch nicht bestanden haben, können die Prüfungen dieser Module nach Anlage 1 in der bis dahin gültigen Fassung ablegen. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2021.”]