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Richtlinie zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen und zur Förderung von Ehrenamt und Vorsorge im Betreuungsrecht - Anlage 1:Orientierungsrahmen nach Zi. 6.2; Nachzuweisende Voraussetzungen (Kennzahlen) für die Basisförderung und die Prämienförderung.

Außer Kraft

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Erlassdatum:01.01.2013
Fassung vom:01.01.2013
Gültig ab:01.01.2013
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinie zur Förderung von anerkannten Betreuungsvereinen und zur Förderung von Ehrenamt und Vorsorge im Betreuungsrecht - Anlage 1:Orientierungsrahmen nach Zi. 6.2; Nachzuweisende Voraussetzungen (Kennzahlen) für die Basisförderung und die Prämienförderung.

Anlage 1 Orientierungsrahmen

Stand: 28.04.2014

Nachzuweisende Voraussetzungen (Kennzahlen) für die Basisförderung und die Prämienförderung nach Zi. 6.2 der Richtlinie.

Der Betreuungsverein stellt die Dokumentation der Kennzahlen sicher. Die Maßnahmen sind detailliert zu beschreiben. Die Inanspruchnahme des Angebots ist in geeigneter Form zu dokumentieren. Die Dokumentation soll durch Teilnehmerlisten und Beratungsbögen erfolgen. Der überörtlichen Betreuungsbehörde sind zu Prüfzwecken die Dokumentationen vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises.

Jeder Nachweis/ jede Veranstaltung wird nur einmal gewertet. Gestalten mehrere Betreuungsvereine (Zuwendungsempfänger) eine Veranstaltung (z.B. durch Referat oder Moderation) wird ggf. die Veranstaltung anteilig gewertet.

Veranstaltungen der LAG für Betreuungsangelegenheiten werden unabhängig von der Teilnehmerzahl anerkannt. Es handelt sich um die von der LAG angebotenen Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und für interessierte Bürger, die im Land Bremen wohnen oder eine von einem Bremer Gericht eingerichtete ehrenamtliche Betreuung übernommen haben oder übernehmen wollen.

Weitere Veranstaltungsformen/ Maßnahmen können nach Absprache mit der überörtlichen Betreuungsbehörde in die förderungsfähigen Kennzahlen aufgenommen werden.

Begründete Sonderfälle werden – in der Regel nach vorheriger Vereinbarung, in einer gesonderten Anlage vom Betreuungsverein dokumentiert. Hierzu gehören auch Veranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften, die der Netzwerkarbeit/ Kooperation dienen. Als Stundensatz werden 60 € zugrunde gelegt.

1.

Die Kennzahlen sind als Mindestanforderungen zu bewerten. Die geförderten Betreuungsvereine sollen durch ihre Öffentlichkeitsarbeit und ihre Einzelfallarbeit einen Bekanntheitsgrad haben, dass sie über die Mindestanforderungen hinausgehend eine Vielzahl von Bürgern erreichen.

Die Kennzahlen sind innerhalb eines Förderzeitraumes (Kalenderjahr) zu erbringen.

Werden die Mindestkennzahlen in einem Bereich nicht erreicht, können sie durch eine Übererfüllung in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Über die Anerkennung entscheidet die überörtliche Betreuungsbehörde.

Anlage 1 Förderrichtlinie

Kennzahlen für die Basisförderung


Kennzahlen- bezeichnung

Zielerreichung
(s. dazu auch Anlage 2)

Zu erreichende Kennzahl

Erläuterung der Kennzahl
Nachweisung/ Dokumentation der Zielerreichung

B 1.

Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer

Gewinnung (nichtfamilienangehöriger und familienangehöriger) ehrenamtlicher Betreuer durch allgemeine Marketingmaßnahmen, Werbemaßnahmen.

4 Werbungen (Erklärung des geworbenen ehrenamtlichen Betreuers)

Für die Wertung zählt die Unterschrift des geworbenen ehrenamtlichen Betreuers.

Kommt es nicht zur Unterschrift, hat aber eine umfassende Beratung stattgefunden und wurde diese dargelegt, erfolgt eine Anrechnung zur Hälfte.

Zu den geworbenen Personen können auch Familienangehörige gezählt werden, wenn durch den Betreuungsverein eine intensive Beratung zur Übernahme stattgefunden hat.

Die Nachweisung erfolgt durch geeignete Dokumente wie Erklärung der geworbenen Person, Gerichtsbeschluss mit Erläuterung, Dokumentation der Beratung).

B 2.

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

Pflege und Unterstützung des bestehenden und potenziellen ehrenamtlichen Betreuerstammes durch Gesprächskreise, Arbeitskreise, Stammtische, würdigende Veranstaltungen (Feste).

2 Veranstaltungen

Hierzu zählen auch Fallbesprechungen in einer Kleingruppe (mindestens 3 beratende Personen), Nachweisung durch Beschreibung der Maßnahme mit Angabe von Zielgruppe, Datum und Teilnehmerzahl.

B 3.

Einführung ehrenamtlicher Betreuer

Einführung neubestellter ehrenamtlicher Betreuer in ihre Aufgaben durch Erstinformationen, Vorhaltung von Einführungsangeboten und Nachweisung der Veröffentlichung.

3 Maßnahmen

Kennzahl bezieht sich auf die Erstinformation und allgemeine Information ohne Mindestteilnehmerzahl (Veröffentlichung des Angebotes).

Hierzu gehören sowohl die Einführung bereits bestellter ehrenamtlicher Betreuer als auch interessierter Personen und Bevollmächtigter.

Hierunter fallen auch Sprechstunden.

Zur Dokumentation wird vom Betreuungsverein über die beratene Person ein Beratungsbogen angelegt. Das Vorliegen des Einverständnisses der beratenen Person ist durch den Betreuungsverein sicherzustellen. Der Beratungsbogen soll enthalten: Name, Adresse oder Telefon der beratenen Person, Datum, Grund der Beratung, Status der beratenen Person (Betreuer, Bevollmächtigter, Interessierter...).

B 4.

Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer

Schulungsveranstaltungen mit mindestens 6 Teilnehmern.

2 Veranstaltungen

Zu den Teilnehmern einer Fortbildung können auch interessierte Personen und Bevollmächtigte gehören. Bei einer Veranstaltungsreihe zählt jede Veranstaltung einzeln. Die Veranstaltung ist zu beschreiben, die Teilnahme zu dokumentieren.


Grundsätzlich sollen, auch aus Gründen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung, Veranstaltungen von zwei Personen gestaltet werden, dem Moderator und dem Referenten. Dem Moderator obliegt die Führung durch die Veranstaltung, die Planung und Organisation, dem Referenten der inhaltliche Vortrag. Veranstalten/ übernehmen zwei Betreuungsvereine gemeinsam eine Veranstaltung und teilen sich die Moderation und das Referat, erhält der Betreuungsverein, der die Moderation übernommen hat, die Kennzahl. Auf Wunsch beider Betreuungsvereine kann auch eine hälftige Berechnung erfolgen. In Ausnahmefällen kann eine Veranstaltung auch für jeden Betreuungsverein gewertet werden, wenn ein besonders hoher Vorbereitungs- und Veranstaltungsaufwand begründet wird.

Erfolgt in Ausnahmefällen Moderation und Referat durch eine Person, wird dem veranstaltenden Betreuungsverein die volle Kennzahl zuerkannt.


Wird eine Veranstaltung kurzfristig begründet abgesagt, wird sie zur Hälfte gewertet, wenn eine Vorbereitung bereits stattgefunden hat und dieser Aufwand dargelegt wird.


Zusätzlich gilt für LAG-Veranstaltungen:

Bei LAG-Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich durch den Moderator die Kostenregelung mit dem Referenten. Übernimmt ein Betreuungsverein in einer LAG-Veranstaltung das Referat (Moderation durch die Behörde), wird die hälftige Kennzahl angerechnet.


Grundschulungen:

Als Grundschulungen gelten Veranstaltungen zur Einführung interessierter Personen. Das Konzept sieht 4 Veranstaltungen vor, jede Veranstaltung zählt einzeln. Sie werden gewertet wie Fortbildungsveranstaltungen. Es wird davon ausgegangen, dass zwei Personen die Veranstaltung leiten (Moderator und Referent).

B 5.

Beratung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter

Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten.

30 beratene Personen

Der Betreuungsverein stellt die Dokumentation der Beratungen sicher. Die Dokumentation erfolgt mittels eines Beratungsbogens, wie Zi. B 3.

B 6.

Planmäßige Information über vorsorgende Verfügungen

Allgemeine planmäßige Information der Öffentlichkeit über vorsorgende Verfügungen.

Dokumentation der Maßnahmen

Die Veranstaltungen sind zu beschreiben.

Die Veranstaltungen werden in der Regel öffentlich angekündigt.

Die Teilnahme ist zu dokumentieren.

(Keine Mindestteilnehmerzahlen, da öffentliche Bekanntgabe erforderlich).


3 Veranstaltungen


Zu den vorsorgenden Verfügungen gehören Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen.


Als Großveranstaltungen gelten eigene Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmern. Sie werden wie 2 Veranstaltungen bewertet.


Wird eine Veranstaltung kurzfristig begründet abgesagt, wird sie zur Hälfte gewertet, wenn eine Vorbereitung bereits stattgefunden hat und dieser Aufwand dargelegt wird.

2.

Für eine über die Basisförderung hinausgehende Aufgabenwahrnehmung kann eine weitere Förderung (Prämienförderung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Reichen die für die Prämienförderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht aus, werden vorrangig die planmäßige Gewinnung und die Beratung ehrenamtlicher Betreuer gefördert.


Kennzahlen bezeichnung

Zielerreichung
(s. dazu auch Anlage 2)

Förderung

Erläuterung der Kennzahl
Nachweisung/ Dokumentation der Zielerreichung

P 1.

Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer

Gewinnung (nichtfamilienangehöriger und familienangehöriger) ehrenamtlicher Betreuer durch allgemeine Marketingmaßnahmen, Werbemaßnahmen.


Für die Wertung zählt die Unterschrift des geworbenen ehrenamtlichen Betreuers.

Kommt es nicht zur Unterschrift, hat aber eine umfassende Beratung stattgefunden und wurde diese dargelegt, erfolgt eine Anrechnung zur Hälfte.

Zu den geworbenen Personen können auch Familienangehörige gezählt werden, wenn durch den Betreuungsverein eine intensive Beratung zur Übernahme stattgefunden hat.

Die Nachweisung erfolgt durch geeignete Dokumente wie Erklärung der geworbenen Person, Gerichtsbeschluss mit Erläuterung, Dokumentation der Beratung).

P 1.1.


Bei Neuwerbung

500 € pro Neuwerbung

s. unter P 1.

P 1.2.


Bei weiterer Fallübernahme durch den bereits geworbenen ehrenamtlichen Betreuer

300 €

s. unter P 1.

P 1.3.


Bei Fallabgabe an ehrenamtlichen Betreuer

500 € je Fall

Der Betreuungsverein gibt aus seinem Bestand (Bestellung des Vereinsbetreuers) einen Fall für den geworbenen ehrenamtlichen Betreuer ab und weist den ehrenamtlichen Betreuer in seine Aufgabe ein (auch sogen. Tandem Betreuung möglich).

Nachweisung durch Gerichtsbeschlüsse.

P 2.

Einzelberatung über vorsorgende Verfügungen

Beratung von Bürgern bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung

nach tatsächlichem Aufwand / 60 € pro Stunde (30 € pro angefangene halbe Stunde)

Zur Dokumentation wird vom Betreuungsverein ein Beratungsbogen angelegt. Das Vorliegen des Einverständnisses der beratenen Person ist durch den Betreuungsverein sicherzustellen. Der Beratungsbogen soll enthalten: Name, Adresse oder Telefon der beratenen Person, Datum, Grund und Zeitaufwand der Beratung.

P 3.

Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter

Telefonische, schriftliche und persönliche Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten, Sprechstunden.

60 € je Beratung

Der Betreuungsverein stellt die Dokumentation der Beratungen sicher. Die Dokumentation erfolgt mittels eines Beratungsbogens, wie Zi. B 3.

P 3.1.


Bei über einstündiger Beratung nach tatsächlichem Aufwand

30€ pro angefangene halbe Stunde

s. unter P 3.

P 3.2.

Beratung in der Sprechstunde

Sprechstunden von mindestens 2 Stunden Dauer und mindestens 1 stattgefundenen Beratung

150 €

s. unter P 3.

Dies gilt für maximal 2 Stunden wöchentliche Sprechzeit. Eine darüber hinausgehende Geltendmachung weiterer wöchentlicher Sprechzeiten ist gesondert zu begründen.

P 3.3.

Sprechstunden

Für die Vorhaltung einer Sprechstunde wird je Stunde einer nicht in Anspruch genommenen Nutzung die Hälfte des Stundensatzes gewährt.

max. 60 €

Dies gilt für maximal 2 Stunden wöchentliche Sprechzeit. Eine darüber hinausgehende Geltendmachung weiterer wöchentlicher Sprechzeiten ist gesondert zu begründen.

P 4.

Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer

Schulungsveranstaltungen mit mindestens 6 Teilnehmern, Fallbesprechungen und Erstinformationen.

450 € je Maßnahme

Wie B 4. Die Veranstaltungen sind zu beschreiben. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.

Zu den Teilnehmern einer Fortbildung können auch interessierte Personen und Bevollmächtigte gehören.

P 4.1.



225 € je Maßnahme

Den Fortbildungen werden folgende weitere über die erforderliche Anzahl unter B 3. hinausgehende Maßnahmen zugeordnet: Fallbesprechungen und Erstinformationen für neubestellte Betreuer. Sie werden jeweils mit der Hälfte der Kennzahl gewertet. Voraussetzung ist eine Beschreibung der Veranstaltung und eine Dokumentation der Teilnahme. Als Fallbesprechungen gelten verallgemeinerte Falldarstellungen in einer Kleingruppe (Kleingruppe: mindestens drei Personen).

P 5.

Planmäßige Information über vorsorgende Verfügungen

Allgemeine planmäßige Information der Öffentlichkeit über vorsorgende Verfügungen.

450 € je Maßnahme

Die Veranstaltungen sind zu beschreiben. Die Veranstaltungen werden in der Regel öffentlich angekündigt.

Die Teilnehmerzahl ist zu dokumentieren. (Keine Mindestteilnehmerzahl, da öffentliche Bekanntgabe erfolgt ist.) Als Großveranstaltungen gelten eigene Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmern. Sie werden wie 2 Veranstaltungen bewertet.


Zu den vorsorgenden Verfügungen gehören Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen.

P 6.

Planmäßige Information über das Betreuungsrecht

Information der Öffentlichkeit über das Ehrenamt im Betreuungsrecht und Werbung dafür, allgemeine Information über das Betreuungsrecht.

450 € je Maßnahme

Die Veranstaltungen sind zu beschreiben. Die Veranstaltungen werden in der Regel öffentlich angekündigt.

Die Teilnehmerzahl ist zu dokumentieren. (Keine Mindestteilnehmerzahl, da öffentliche Bekanntgabe erfolgt ist.) Als Großveranstaltungen gelten eigene Veranstaltungen mit mindestens 50 Teilnehmern. Sie werden wie 2 Veranstaltungen bewertet.

P 7.

Gremienarbeit1

Gremienarbeit, die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich und nicht durch die Basisförderung abgedeckt ist.

60 € pro Stunde

Im angemessenen Umfang. Die Gremienarbeit ist zu beschreiben.

P 8.

Außerordentliche Sachkosten bei der Öffentlichkeitsarbeit

Außerordentliche Sachkosten, die im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit stehen, nicht berücksichtigt wurden und unter B 1. bis B 6. bzw. P1. bis P 4. nicht erfasst werden können.


Außerordentliche Sachkosten können Kosten wie Standmiete bei einer Messe, Druck von Flyern, Zeitungsannoncen usw. sein.


Beschreibung der Maßnahme und der entstandenen Sachkosten.

Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.

P 9.

Abgesagte Veranstaltungen



Wird eine Veranstaltung kurzfristig begründet abgesagt, wird sie zur Hälfte gewertet, wenn eine Vorbereitung bereits stattgefunden hat und dieser Aufwand dargelegt wird.

Fußnoten

1)

 Gremienarbeit
Bisherige Regelung
Mit der Basisförderung sind alle Veranstaltungen, Gremien, Arbeitsgruppen abgedeckt. Turnusmäßige Sitzungen wie die der LAG für Betreuungsangelegenheiten, der Regionalen Arbeitsgemeinschaft sowie Arbeitskreise wie Besprechungen von Betreuungsvereinen, sind in der Prämienförderung nicht anerkennungsfähig und mit der Basisförderung abgedeckt. Auch nicht geförderte Vereine haben diese Aufgaben in angemessenem Umfang wahrzunehmen. Geltend gemacht werden können Arbeitsgemeinschaften der LAG für Betreuungsangelegenheiten. Gehen die von der örtlichen Betreuungsbehörde angesetzten Sitzungen der Regionalen Arbeitsgemeinschaft sowie weitere Besprechungen der örtlichen Betreuungsbehörde mit den Betreuungsvereinen über 4 Sitzungen jährlich hinaus, können diese nur nach vorheriger Anerkennung durch die überörtliche Betreuungsbehörde geltend gemacht werden.

Ausnahme 2014: Es werden alle Gremienstunden berücksichtigt. Ende des Jahres erfolgt eine Auswertung. Geprüft werden soll, ob eine pauschale Festlegung erfolgen kann.



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