Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Benutzungsordnung für die Überlassung von Sporthallen der Stadt Bremerhaven - Anlage 1: Entgeltsätze für die Sporthallen der Stadt Bremerhaven

Benutzungsordnung für die Überlassung von Sporthallen der Stadt Bremerhaven - Anlage 1: Entgeltsätze für die Sporthallen der Stadt Bremerhaven

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:31.10.2012
Fassung vom:24.06.2015
Gültig ab:01.07.2015
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:5/5
Benutzungsordnung für die Überlassung von Sporthallen der Stadt Bremerhaven - Anlage 1: Entgeltsätze für die Sporthallen der Stadt Bremerhaven

Anlage 1 zu 5/5

Entgeltsätze
für die Sporthallen der Stadt Bremerhaven

1.
Für Vereine und Verbände, die dem Kreissportbund Bremerhaven oder dem Stadtjugendring Bremerhaven angeschlossen sind:

a)

Training und Lehrgänge:

je Stunde 0,45 bis 2,70 €

je nach Hallengröße




b)

Punktspiele, Jugend- und
Sportveranstaltungen,
bei denen kein Eintrittsgeld
erhoben wird:

kostenlos




c)

Nutzungen, die nicht unter a)
und b) aufgeführt sind:

10 % der Bruttoeinnahmen,

mind. jedoch 30,00 €

für 3 Stunden

10,00 € für jede weitere angefangene Stunde




d)

Benutzung von Stühlen

je Stuhl 0,10 €

2.
Das unter d) aufgeführte Entgelt ist im Voraus an den Hallenwart abzuführen, der den Empfang bescheinigt.
3.
Auswärtigen Sportorganisationen (ausgenommen Sportverbände des Landes Bremen) stehen die Sporthallen nicht kostenlos zur Verfügung. Sie haben die unter c) bis d) aufgeführten Entgelte mit einem Aufschlag von 100 % zu zahlen.
4.
Für sonstige Organisationen (keine Sportvereine) erhöhen sich die Vergütungssätze um 200 %, sofern der Magistrat bei der von ihm zu genehmigenden sportfremden Nutzung keine andere Entschädigung festsetzt.

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat am 08.10.2008 die Vergütungssätze beschlossen. Sie gelten ab 01.01.2009.



Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.