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Änderungen
Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 20.07.2011 (Brem.ABl. S. 1125), § 7 neu gefasst durch Berichtigung vom 30.01.2015 (Brem.ABl. S. 74)
§§ 2, 5 und Anlage 1 geändert durch Ordnung vom 04.07.2016 (Brem.ABl. S. 617)*
§§ 1, 2 und 6 sowie Anlage 1 geändert durch Ordnung vom 19.04.2017 (Brem.ABl. S. 282)**
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Ordnung vom 04.07.2016 (Brem.ABl. S. 617) gilt:
”(1) ... Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 im Fach „Kunst-Medien-Ästhetische Bildung“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 im Fach „Kunst- Medien-Ästhetische Bildung“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium begonnen haben, wechseln in die vorliegende Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.”]
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 19.04.2017 (Brem.ABl. S. 282, 285) gilt folgende Regelung:
”(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 ihr Studium im Zwei-Fächer-Bachelorstudium „Kunst - Medien - Ästhetische Bildung“ aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2017/18 im Zwei- Fächer-Bachelorstudium „Kunst - Medien - Ästhetische Bildung“ begonnen haben, beenden das Studium nach der Prüfungsordnung vom 1. Dezember 2010, zuletzt geändert am 4. Juli 2016.
(3) Die Prüfungsordnung vom 1. Dezember 2010, zuletzt geändert am 4. Juli 2016, tritt zum 30. September 2020 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2020 ihr Studium nicht beendet haben, wechseln dann in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]