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Der Magistrat verkündet das nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ortsgesetz:
Dieses Ortsgesetz gilt für die in der Anlage dargestellten und benannten Grundstücke in den Stadtteilen Lehe, Mitte und Geestemünde.
Es handelt sich um die nachfolgend aufgeführten, bebauten Grundstücke:
Klopstockstr. 17/Schillerstr. 84
Moltkestraße 26
Moltkestr. 28
Eupener Str. 30/Goethestr. 54
Goethestr. 30
Goethestr. 32
Körnerstr. 7
Potsdamer Str. 6
Uhlandstr. 8
Hafenstr. 199
Hafenstr. 42
Dionysiusstr. 71
Wasserweg 1
Schleusenstr. 32 - 36/Bürgermeister - Martin - Donandt - Platz 32- 32c
Klopstockstr. 2
Georgstr. 71/Max - Dietrich - Str. 20
Die Anlage ist Bestandteil dieses Ortsgesetzes.
(1) Der Stadt Bremerhaven steht für die in § 1 bezeichneten Grundstücke ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadt den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
(1) Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Vorkaufsortsgesetz vom 5. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 387) außer Kraft.
Bremerhaven, den 30. März 2017
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
Hinweis gemäß § 3 Brem. Verkündungsgesetz:
Das dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30. März 2017 zugrunde liegende Exemplar dieses Ortsgesetzes einschließlich der Anlage kann während der üblichen Dienststunden kostenfrei eingesehen werden beim
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Technisches Rathaus
Stadtplanungsamt, Zimmer 109
Fährstraße 20
27568 Bremerhaven