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Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen vom 21. Januar 2009

juris-Abkürzung:GefGegVerbV BR 2009
Ausfertigungsdatum:21.01.2009
Gültig ab:01.02.2009
Gültig bis:30.06.2028
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 31, 53
Gliederungs-Nr:2190-e-3
Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen
Vom 21. Januar 2009

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung vom 27.02.2009 (Brem.GBl. S. 53)

1.

Anlage geändert durch Verordnung vom 10.05.2011 (Brem.GBl. S. 328)

2.

§ 4 geändert durch Verordnung vom 19.11.2013 (Brem.GBl. S. 683)

3.

§§ 1 und 2 geändert sowie § 3 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 01.07.2014 (Brem.GBl. S. 326)*

4.

§§ 1, 2 und 4 geändert sowie § 3 neu gefasst durch Verordnung vom 20.06.2017 (Brem.GBl. S. 285)

5.

§§ 3 und 4 geändert durch Verordnung vom 28.12.2022 (Brem.GBl. S. 1103)

6.

§ 4 geändert durch Verordnung vom 12.06.2023 (Brem.GBl. S. 479)

Fußnoten

*

[Gemäß der Bekanntmachung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Februar 2017 (Brem.GBl. S. 91) wird die nachstehende Entscheidungsformel aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 15. November 2016 - OVG: 1 D 57/15 - veröffentlicht:
„Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b) und c) [Red.Anm.: betrifft § 1 (2) Nrn. 5 und 6] und Artikel 1 Nr. 2 [Red.Anm.: betrifft § 2 (1), (2) und (3)] der Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen vom 1. Juli 2014 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, S. 326) werden für unwirksam erklärt.“]

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