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Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2016 - Anlage 3: Feststellungen gemäß § 53 HGrG

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:16.06.2017
Fassung vom:16.06.2017
Gültig ab:07.07.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 53 HGrG
Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2016 - Anlage 3: Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Anlage 3

Prüfungsfeststellungen gemäß § 53 HGrG

Aufgrund unserer Prüfung stellen wir in Anwendung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG fest:

Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften geführt worden sind. Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind. Im Übrigen verweisen wir auf die im Rahmen der Beantwortung des Fragenkatalogs im vorliegenden Bericht (Anlage 7) gebrachten Feststellungen.



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